Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINES
Allen unseren Lieferungen liegen die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen der CWK Technical Consult AG oder einem mit CWK Technical Consult AG verbundenen Unternehmen (im Folgenden CWK) zugrunde; ergänzend gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der deutschen Elektroindustrie (ZVEI) mit der Ergänzungsklausel über den erweiterten Eigentumsvorbehalt in der jeweils gültigen Fassung. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
ANGEBOT
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande.
PREISE
Unsere Preise verstehen sich Netto in EURO (EUR), USD oder Schweizer Franken (CHF), ausschließlich Mehrwertsteuer, für Lieferung ab Werk, ohne Verpackung. Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Auftragsänderungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Bei Auftragsrücktritt gehen alle uns im Zusammenhang mit dem Auftrag entstandene Kosten zu Lasten des Bestellers.
LIEFERMENGE
Wir liefern ausschließlich in von uns festgelegten Verpackungseinheiten. Bei kundenspezifischen Produkten behalten wir uns aus fertigungstechnischen Gründen Über- bzw. Unterlieferungen bis zu 10% der bestellten bzw. bestätigten Liefermenge vor.
Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig. Teilabrufe mit einem Warenwert unter EUR 500,- erfolgen pro Position zu dem der jeweiligen Liefermenge entsprechenden Staffelpreis.
Aufträge bis zu einem Warenwert von EUR 500,- werden aus Kostengründen sofort ab Lager geliefert, sofern die Ware vorrätig ist.
LIEFERTERMINE
Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich oder in gleichbedeutender Weise bezeichnet sind.
Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen – bei uns oder unseren Zulieferanten behindert, z.B. durch Energiemangel, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, so verlängert sich die Frist angemessen.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung sind stets auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Wir haften im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit nicht für Folgeschäden der verspäteten oder ausgebliebenen Lieferung, insbesondere nicht für einen entgangenen Gewinn des Bestellers oder sonstige Produktionsausfallkosten.
VERPACKUNG UND VERSAND
Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Einweg-Verpackung wird nicht zurück genommen. Mehrweg-Verpackung wird vom Besteller auf dessen Kosten an CWK zurück gesendet.
Für den Versand wählen wir die günstigste Variante, sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist.
GEFAHRENÜBERGANG
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk oder unser Lager verlässt. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf die Gefahr des Bestellers.
RÜCKSENDUNGEN UND GUTSCHRIFTEN
Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis vorgenommen werden. Eine Gutschrifterteilung ist bei einem Warenwert unter EUR 100,- aus Kostengründen nicht möglich. Für das notwendige Prüfen und Neuverpacken der Ware zum Schutze des nächsten Bestellers müssen 15% des Warenwertes, mindestens aber EUR 100,- einbehalten werden. Kundenspezifische Produkte können nicht zurückgenommen werden.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUG
Zahlungen sind zu leisten innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bankspesen im Land der Zahlung gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel werden nur spesenfrei und nach besonderer Vereinbarung angenommen. Wir behalten uns das Recht vor, Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen. Wird dem nicht entsprochen, können wir die Lieferung verweigern. Der Besteller wird von seiner Abnahmepflicht jedoch nicht entbunden.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von min. 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern.
EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehender Forderungen unser Eigentum. Bei Verbindung mit anderen Teilen erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Teile zu dem der anderen Teile. Bereits jetzt gilt als vereinbart, dass durch etwaigen Weiterverkauf unseres Eigentums, entstandene Forderungen an uns abgetreten sind.
SACHMÄNGEL, HAFTUNG
Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware oder bei verborgenen Mängeln spätestens 14 Tage nach Entdeckung des Mangels beanstandet werden.
Bei Versäumung dieser Fristen können Sachmängelansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
Sachmängelansprüche verjähren nach 12 Monaten, gerechnet vom Tage des Gefahrenübergangs.
Zu Recht beanstandete Ware ist von uns innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl kostenlos zu ersetzen oder nachzubessern (Nacherfüllung). Wenn die Nacherfüllung scheitert oder unmöglich ist, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Weitere Ansprüche oder Forderungen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.
BESCHAFFENHEIT DER WARE
Die Beschreibungen unserer Produkte sind lediglich Beschaffenheitsangaben und stellen in keiner Weise eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Ware dar. Eine Garantie liegt nur dann vor, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.
WERKZEUGE
Werkzeuge, die zur Herstellung unserer Produkte angefertigt werden, bleiben auch dann unser Eigentum, wenn der Besteller sich an den Kosten beteiligt.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand sind die Gerichte des Kantons Schaffhausen. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
ÄNDERUNGEN
Technische Änderungen und Verbesserungen an unseren Erzeugnissen behalten wir uns vor.
WIRKSAMKEIT
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
November 2014
CWK